Fragen und Antworten
Häufige Fragen an uns:
PERSONENSUCHE
Wo suchen
Sie?
In verschiedenen öffentlichen Personen- und Umzugsdatenbanken
, sowie dem europäischen Melderegister.
Meistens stellen wir auch eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt, von
wo wir die offiziellen, amtlichen Adressdaten der gesuchten Person
bekommen.
Wen
können Sie finden?
Jeden, der in Deutschland an seinem alten und neuen
Wohnort amtlich gemeldet ist/war. Also jeden der in Deutschland
gewohnt hat oder noch immer wohnt. Egal ob Deutsche oder
ausländische Mitbürger.
Erfährt die
gesuchte Person, dass ich nach ihr suche?
Nein. Die Person bekommt nichts
davon mit.
Was bedeutet Archivsuche?
Der Zeitraum, ab wann Melderegisterdaten nicht mehr über eine normale Einwohnermeldeamtsauskunft verfügbar sind, ist von Einwohnermeldeamt zu Einwohnermeldeamt sehr unterschiedlich: In Berlin und Starnberg zum Beispiel, kann nur auf maximal 5 Jahre alte Datenbestände zurückgegriffen werden. Ältere Melderegisterauskünfte sind nur über eine Archivanfrage möglich.
Suche-nach-Personen ist der einzige Internet-Dienst in Deutschland, der Archivsuche anbietet.
Gibt es eine öffentliche
Datenbank, mit allen Daten der Einwohnermeldeämter?
Nein. In Deutschland gibt es ca. 5.500
einzelne Einwohnermeldeämter, die jeweils nur über die Meldedaten
ihrer eigenen Gemeinde verfügen. Deswegen benötigen wir stets eine
konkrete Ortsangabe zur gesuchten Person.
Wen können
Sie nicht finden?
- Personen, über
die Sie vom Meldeamt bereits eine Negativauskunft erhalten haben.
- Behördlich als vermisst, oder polizeilich als gesucht geltende
Personen.
- Personen, die untergetaucht, oder nicht offiziell gemeldet sind.
- Personen, die eine Auskunftssperre eingerichtet haben (z.B. Richter,
Polizeibeamte, Stalking-Opfer)
Daten über juristische Personen, sowie
Firmen und Vereine, bekommen sie bei
www.handelsregisterauzug-online.de.
INFORMATIONEN
Welche
Daten benötigen Sie?
Optimalerweise die vollständige letzte Wohnadresse, und das
exakte Geburtsdatum der gesuchten Person. Sind Teile der Daten nicht
korrekt oder fehlen, können wir dennoch eine Suche durchführen, aber die
Chance auf Erfolg sinkt.
Füllen Sie unser Formular also möglichst vollständig und korrekt aus:
Suche starten!
15, 20, 25
Jahre? Wie weit reichen Ihre Daten zurück?
Bis zu 15 Jahre alte Adressen können wir problemlos
recherchieren. Sollte die Person bereits vor mehr als 20 Jahren umgezogen sein und nicht
mehr in der selben Stadt wohnen, sinkt die Chance auf Erfolg
stark.
PREISE
Was kostet
die Suche nach einer Person?
Für jede Personensuche berechnen wir 37,90
Euro.
Suche starten!
Falls Sie nicht fündig
werden, muss ich dann auch die volle Gebühr bezahlen?
Nein. Im Fall, dass wir die Person in
keiner unserer Datenbanken finden, und auch vom Einwohnermeldeamt keine
Auskunft bekommen (z.B. da die gesuchte Person nie unter dieser Adresse
gemeldet war, oder vor über 30 Jahren in eine andere
Stadt verzogen ist, und daher keine Daten mehr beim Amt vorhanden sind ) erhalten Sie von uns einen „Negativbescheid“.
Da das Einwohnermeldeamt von uns aber auch für den Negativbescheid Gebühren verlangt, müssen wir Ihnen leider
auch hierfür eine geringe Unkostenpauschale von 14,-- € berechnen. Falls Sie keine Straße
und/oder Geburtsdatum angeben konnten, beträgt der Unkostenbetrag für eine Negativauskunft 15,-- € bzw. 17,-- €.
SONDERFÄLLE
Was,
wenn die gesuchte Person Ihren Namen geändert hat, z.B. durch Heirat?
Kein
Problem. Sie erhalten neben der neuen Adresse selbstverständlich
auch den aktuellen Namen der gesuchten Person.
Was, wenn
die gesucht Person bereits verstorben ist?
In diesem Fall erhalten Sie (sofern wir
diese Informationen bekommen) Angaben über den Sterbefall. Sofern
verfügbar mit Sterbedatum und letzter Adresse.
Was, wenn
die Person ins Ausland gezogen ist?
Egal ob EU, Amerika oder Afrika. Meist erhalten
Sie die
neue Adresse der gesuchten Person. Meist die komplett gültige Adresse, teilweise aber auch ohne Straßen- oder
Hausnummerangabe, falls die Adresse beim Wegzug aus Deutschland nicht
vollständig angegeben wurde.
Was, wenn
die
Person bereits mehrmals umgezogen ist?
Sollte die Person in der selben Stadt
umgezogen sein, ist dies kein Problem. Bei mehrmaligem Umzug in jeweils andere Städte, müssen Sie
auch jeweils
neue Suchanfragen stellen. Wir bekommen vom Einwohnermeldeamt immer
nur die jeweilige Folgeadresse geliefert. Allerdings erhalten Sie ab der
2.ten Anfrage Rabatt.
Was, wenn die Person
unbekannt verzogen ist?
„Unbekannt verzogen“ gibt es zwar bei Briefsendungen bei
der Post, aber nach dem deutschen Meldegesetz muss der aktuelle Wohnsitz
stets beim Einwohnermeldeamt
gemeldet sein. Das nicht melden eines Wohnsitzes ist
definitiv eine Ordnungswidrigkeit, und
kann unter Umständen (zum Beispiel bei Gläubigerbenachteilung) auch eine Straftat
sein. D.h. normalerweise ist jede in Deutschland
lebende Person ausfindig zu machen, wenn er/sie korrekt gemeldet ist.
ÜBER UNS
In Deutschland leben doch
nur 82 Millionen Personen. Warum schreiben Sie, dass sie einen Datenbestand von über
100 Millionen Personen haben?
Da wir auch auf Daten von Personen zugreifen (Deutsche wie Ausländer),
die jetzt nicht mehr in Deutschland leben, aber in den letzten 20 Jahren in Deutschland
gelebt haben. Des Weiteren haben wir Zugriff auf über 10 Millionen Sterbedaten.
Bei den Datenbanken die wir benutzen handelt es sich nicht um
Datenbestände der InterTimer GmbH, sondern um öffentlich zugängliche Daten.
Wie lange dauert eine
Suchanfrage
bei Ihnen?
Je nachdem, ob wir gleich in unseren Computerdatenbanken fündig
werden (in diesem Falle dauert es in der Regel nur wenige
Tage), oder ob wir eine schriftliche
Anfrage an das zuständige Einwohnermeldeamt schicken müssen.
Die Bearbeitungsdauer
bei den Einwohnermeldeämtern ist sehr unterschiedlich:
von 3 Tagen bis zu
3 Wochen. Meist aber weniger als eine Woche.
Warum ist die Anfrage so
"teuer"?
Im Gegensatz zu anderen Anbietern machen wir direkte Anfragen
bei den Einwohnermeldeämtern, und nicht nur in Umzugsdatenbanken.
Die Einwohnermeldeämter
verlangen eine Gebühr für diese Auskunft.
Zusätzlich zu den Einwohnermeldeamtauskünften, fragen wir auch
weitere kostenpflichtige
Dienste ab, um den größtmöglichsten Erfolg bei der
Adresssuche zu erzielen.
Ab der zweiten Anfrage erhalten Sie Rabatt.
Können Sie
mir 100%ig garantieren, dass ich immer eine richtige, aktuelle Adresse
bekomme?
Nein, leider nicht 100%ig, denn wir können die Adresse
nicht vor Ort prüfen. Wir geben Ihnen die Daten weiter, die wir von
Umzugsdatenbanken, bzw. vom Einwohnermeldeamt erhalten.
Wir bekommen zwar vom Amt keine Gewähr auf diese Daten, aber
in der Regel handelt es sich hierbei um die richtige, aktuelle
Adresse.
Bei mehrmaligem Umzug der gesuchten Person in verschiedene Gemeinden/Städte,
ist jeweils eine neue Recherche über uns notwendig. Ab der zweiten Anfrage
erhalten Sie Rabatt.
Ist der
Datenschutz gewährleistet?
Ja, in jedem Fall! Ihre
Daten werden von uns in keinem Fall an Dritte weiter gegeben, und nur
zur internen Auftragsabwicklung verwendet.
Laut deutschem Meldegesetz
müssen die Personendaten der deutschen Meldeämter für jeden Bundesbürger
(gegen eine Auskunftsgebühr) frei zugänglich sein.
Ihre Daten können Sie nur sperren lassen, wenn Sie der Polizei einen
triftigen Grund vorweisen können (z.B. verfolgt oder bedroht werden).
Selbst die Adressen von vielen Prominenten können durch uns ermittelt
werden.
Ich habe
weitere Fragen!
Dann schreiben Sie uns: info@suche-nach-personen.de
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